Rechtsprechung
OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung der Bank auf die formale Prüfung im Hinblick auf die Echtheit eines Überweisungsauftrags; Verwendung eines Überweisungsformulars einer anderen Bank als verdachterregender Umstand
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 276, 675
Prüfungspflicht der Bank bei gefälschtem Überweisungsauftrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 276, 675
Prüfungspflicht der Bank bei gefälschtem Überweisungsauftrag
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verwendung eines Überweisungsformulars einer anderen Bank kein Verdachtsmoment
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.01.1998 - 12 O 393/96
- OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1725
- WM 1999, 1211
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236). - BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96
Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen
Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236). - BGH, 13.05.1997 - XI ZR 84/96
Rechtsfolgen der Einlösung eines entwendeten, verfälschten, undatierten Schecks
Auszug aus OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Diese Prüfung liegt ohnehin schon vorrangig im eigenen Interesse der Bank, weil sie nämlich regelmäßig selbst das - auch nicht formularmäßig ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzbare - Risiko trägt, daß Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2357; NJW 1997, 1700; NJW 1997, 2236).